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Dürfen für Biolebensmittel technische Hilfsstoffe verwendet werden?

Technische Hilfsstoffe kommen bei der Herstellung zahlreicher Lebensmittel zum Einsatz. Auch für Bioprodukte ist die Verwendung einiger Hilfsstoffe erlaubt. Die deutschen Anbauverbände schränken die Nutzung stärker ein als die EU-Öko-Verordnung.

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Technische Hilfsstoffe erleichtern bestimmte Prozesse bei der Herstellung von Lebensmitteln, haben im Endprodukt aber keine Wirkung mehr. Im fertigen Lebensmittel dürfen sie nur technisch unvermeidbare Rückstände hinterlassen. Im Gegensatz zu Zusatzstoffen müssen sie auf der Verpackung nicht deklariert werden. Ihr Einsatz ist daher für den Verbraucher nicht ersichtlich. So wird beispielsweise bei der Herstellung von Speiseöl Hexan als Lösungsmittel genutzt, um das Fett aus den Ölfrüchten zu ziehen. Im Endprodukt darf ein Rest von maximal 1 mg Hexan pro kg Fett oder Öl enthalten sein. Weit verbreitet ist auch der Einsatz von Enzymen wie Amylasen, Pentosanasen und Transglutaminasen bei der Produktion von Backwaren.

Nach der EU-Öko-Verordnung dürfen auch bei der Herstellung von ökologischen Lebensmitteln technische Hilfsstoffe zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist, dass diese üblicherweise bei der Lebensmittelherstellung verwendet werden und für die ökologische Produktion zugelassen sind. So können beispielsweise Salz- und Schwefelsäure bei der Gelatineherstellung und Calciumchlorid bei der Käseproduktion zum Einsatz kommen. Welche Enzyme im Einzelnen in europäischen Bioprodukten erlaubt sind, ist bislang noch nicht eindeutig festgelegt. Dennoch werden sie beispielsweise von einigen Biobäckereien eingesetzt.

Strengere Richtlinien geben die deutschen Anbauverbände wie Bioland, Naturland oder Demeter vor. Bis auf Ecoland sind bei keinem Anbauverband Enzyme beim Brotbacken zulässig. Ähnlich verhält es sich auch mit der als Fleischkleber bekannt gewordenen Transglutaminase. Diese ermöglicht es, aus einzelnen Fleischstücken Formfleisch zusammenzufügen, macht aber auch Roggenteige elastischer. In konventionellen und nach EU-Bio-Richtlinien hergestellten Produkten darf dieses Enzym verwendet werden, von allen Anbauverbänden wird es jedoch abgelehnt.

Literatur:
Bioland (Hrsg) (2014). Bioland Richtlinien: www.bioland.de/ueber-uns/richtlinien.html (eingesehen: 15.12.2014)
EG-Öko-Basisverordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) Artikel 19 und 21: www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/OekologischerLandbau/834_2007_EG_Oeko-Basis-VO.pdf?__blob=publicationFile
Kähler A (2014). Technische Enzyme. Flexible Diener der Lebensmittelindustrie. Ökologie & Landbau 4, 40-41
VO (EG) Nr. 889/2008 Artikel 27 (2008), http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:250:0001:0084:DE:PDF

Quelle: UGBforum 1/15, S. 45

Stand: 2015