Ob Kaffee oder Milch: Fairness in der Lieferkette

Steigende Preise für Lebensmittel haben die Debatte um faire Erzeugerpreise in die Öffentlichkeit getragen. Welchen Handlungsbedarf es gibt und warum bisherige Regulierungen nicht ausreichen, um Bäuer:innen eine existenzsichernde Entlohnung zu sichern, lässt sich am Beispiel der Lieferketten Kaffee und Milch gut veranschaulichen.

Niemand sollte gezwungen sein, gute Lebensmittel unter den Produktionskosten zu verkaufen.“ Dass ausgerechnet EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen diesen Satz sagen musste, ist unter anderem den Protesten der Bäuer:innen in der Europäischen Union zuzuschreiben. Die häufig nicht kostendeckenden Erzeugerpreise stehen in starker Diskrepanz zu den Preisen, die Verbraucher:innen aktuell für Lebensmittel zahlen müssen. Die steigenden Lebensmittelpreise führen dazu, dass über die Preisgestaltung in der Lebensmittelkette politisch nachgedacht werden muss. So stiegen die Lebensmittelpreise EU-weit seit dem Jahr 2022 stark an, mit einem Höhepunkt im März 2023, als die Inflationsrate für Lebensmittel 21,2 Prozent betrug. Aber auch global sind die Preise nach oben geschnellt. Als Folge leiden immer mehr Menschen im globalen Süden Hunger: Ihre Zahl stieg zwischen 2019 und 2023 um 152 Millionen.

Preise steigen – Entlohnung sinkt

Die Preisbildung den Mächten des Marktes zu überlassen, kommt die Verbraucher:innen auch in Deutschland teuer zu stehen. Seit 2021 sind die Lebensmittelpreise um fast 33 Prozent gestiegen, ohne dass sich dies allein durch höhere Produktionskosten erklären ließe. Dabei werden die Bäuer:innen weder ausreichend an den Gewinnen in der Wertschöpfungskette beteiligt noch decken die Erzeugerpreise ihre Produktionskosten. Während Landwirte sich fragen, wo das Geld für die Entlohnung ihrer Erzeugnisse bleibt, meldet der Lebensmitteleinzelhandel 2023 Rekordumsätze und steigerte seinen Nettoumsatz um fünf Prozent. Der Preisindex für Erzeugerpreise ging dagegen 2023 leicht zurück.

Nicht kostendeckende Erzeugerpreise sind ein globales Problem. Betroffen sind nicht allein die Bäuer:innen im globalen Süden, sondern seit der Öffnung der europäischen Agrarmärkte im Verlauf der 1990er-Jahre auch die Erzeuger:innen des globalen Nordens. Wie dringend notwendig marktpolitische Regulierungen sind, verdeutlichen die nachfolgenden Beispiele der Lieferketten für Kaffee und Milch.

Globaler Süden: Beispiel Lieferkette Kaffee

Kaffee ist das beliebteste Getränk in den Industriestaaten. Dass wir Kaffee in großen Mengen konsumieren können, ist gekoppelt an die lange Geschichte des Kolonialismus. Er hat eine treibende Rolle dabei gespielt, dass sich der Kaffeeanbau in Zusammenhang mit der Einführung der Plantagenwirtschaft und Sklavenarbeit ausgebreitet hat. Diese kolonialen Strukturen wirken bis heute nach und prägen die globalen Kaffeelieferketten. So fahren immer noch die Akteure in den Industrieländern, die den Kaffee importieren, den Großteil der Gewinne ein. Selbst der deutsche Staat verdient mit seiner Kaffeesteuer um ein Vielfaches mehr an einem Pfund Kaffee als diejenigen, die den Kaffee anbauen und ernten.

Die Erzeugerpreise für Rohkaffee sind oft so niedrig, dass die meisten Kaffeebäuer:innen in Armut leben. Der Preis für Rohkaffee schwankt stark und wird, neben anderen Faktoren, durch die Börse bestimmt. Diese Preisbildung ignoriert die Produktionskosten und damit den Bedarf der Erzeuger:innen, für sich und ihre Arbeitskräfte existenzsichernde Einkommen und Löhne zu erzielen. Deren Einkommen reichen nicht einmal aus, um Grundbedürfnisse wie Nahrung, Wohnen oder Gesundheit minimal zu befriedigen.

Eine Studie hat die Einkommen im Kaffeeanbau in zehn Ländern untersucht. Nur in Brasilien ist das durchschnittliche Einkommen der Produzent:innen existenzsichernd, in allen anderen untersuchten Ländern liegt es deutlich darunter. In acht der zehn analysierten Kaffeeanbauländer lag das Einkommen sogar auf oder unterhalb der Armutsgrenze.

Seit vielen Jahren wird daher nach Lösungen gesucht, um die Einkommen von Kaffeeproduzent:innen zu erhöhen. Viele Unternehmen bekennen sich inzwischen dazu, für existenzsichernde Einkommen und Löhne in ihren internationalen Lieferketten zu sorgen. Doch die aktuellen Ansätze freiwilliger Vereinbarungen haben Grenzen, sind teilweise sogar kontraproduktiv.

Freiwillige Preisvereinbarungen gescheitert

Generell schildern Unternehmen gerne, welche Pilotprojekte sie etablieren, um Kaffeebäuer:innen dabei zu unterstützen, ihre Produktivität zu erhöhen und verschiedene Einkommensquellen zu erschließen. Sie berichten auch von einem Verhaltenskodex, mit denen sie von ihren Lieferanten zum Beispiel verlangen, auf die Zahlung von Mindestlöhnen zu achten. Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass die gesetzlichen Mindestlöhne in vielen Ländern nicht existenzsichernd sind.

Lebensmittelkonzerne schaffen Abhängigkeiten

Zwischen dem zum Beispiel vom Nahrungsmittelkonzern Nestlé verbreiteten Anspruch, „nachhaltig und verantwortungsvoll“ produzierten Kaffee zu verkaufen, und der Realität in den Anbauregionen klafft eine große Diskrepanz. Mit dem Versprechen doppelt so hoher Erträge hatte Nestlé in Mexiko viele Kaffeeproduzent:innen dazu gebracht, ihre Produktion von Arabica- auf Robusta-Kaffee umzustellen. Die Wirklichkeit aber machte den vielleicht gut gemeinten Ansatz schnell zunichte: Die Erzeugerpreise für Robusta-Kaffee liegen unter denen für Arabica-Kaffee. Um mit den von Nestlé verteilten Setzlingen wirklich hohe Erträge erzielen zu können, hätten die Kleinbäuer:innen zudem teure Düngemittel einsetzen müssen, die sie sich kaum leisten können. Außerdem gibt es in der Region praktisch keine weiteren Abnehmer von Robusta-Kaffee, sodass sich die Abhängigkeit der Erzeuger:innen von Nestlé erhöht hat. Die bittere Realität sieht heute so aus, dass die Kaffeebäuer:innen in Mexiko, die Nestlé beliefern, über sehr niedrige, die Produktionskosten nicht deckende Erzeugerpreise klagen.

In den letzten Monaten sind die Verbraucher- und Weltmarktpreise für Kaffee stark angestiegen. Doch diese resultieren hauptsächlich aus Ernteausfällen in den wichtigsten Anbauländern Brasilien und Vietnam. Zwar werden Ernteausfälle auf Grund des Klimawandels in Zukunft häufiger auftreten und zu steigenden Preisen führen. Doch die grundsätzlichen Probleme der prekären Bedingungen im Kaffeeanbau bleiben bestehen.

Auch Fairtrade ist keine Garantie für faire Löhne

Selbst Kaffee mit dem Fairtrade-Siegel hinkt den existenzsichernden Mindestpreisen oft noch hinterher. Der Preisdruck im Kaffeemarkt ist groß und folglich besteht auch bei Fairtrade die Sorge, dass sowohl Unternehmen als auch die Konsument:innen nicht bereit sind, einen noch höheren Preis zu zahlen. Die auch bei konventionellen Kaffeeanbietern vorhandene Sorge, höhere Preise senkten die Nachfrage, verdeutlicht das Problem der (vermeintlichen) Freiwilligkeit. Aus Angst, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden, erhöht kaum ein Unternehmen im Alleingang die Preise auf ein für die Erzeuger:innen existenzsicherndes Niveau.

Damit faire Preise im Kaffeeanbau nicht nur in einem kleinen Nischenmarkt etabliert werden können, braucht es eindeutigere gesetzliche Regulierungen. Sie müssen die Unternehmen dazu verpflichten, im Einkauf Preise zu zahlen, die existenzsichernde Einkommen und Löhne ermöglichen. Die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) schafft dafür wichtige Grundlagen. Doch in Folge der Europa-Wahl wurden die vorgesehenen Verpflichtungen für Unternehmen massiv abgeschwächt. Wesentliche Fortschritte im Hinblick auf ursprünglich vorgesehene Sorgfaltspflichten drohen ausgehebelt zu werden.

Globaler Norden: Beispiel Lieferkette Milch

Vergleichbar und doch ein wenig anders stellt sich die Situation für Milchproduzent:innen in Europa und speziell in Deutschland dar. Auch hier sind kostendeckende Erzeugerpreise und eine einkommenssichernde Preisbildung Thema. 2024 zeigte sich, dass das verringerte Milchaufkommen zwar zu einer positiven Preisentwicklung auf dem Weltmarkt und zu leicht steigenden Auszahlungspreisen führen kann. Dies war jedoch längst nicht in dem Maße, wie es die Marktindizes hätten erwarten lassen. So sind die Butterpreise doppelt so hoch wie üblich und die zwischen den Molkereien direkt gehandelte Milch erzielte Preise von über 60 Cent pro Liter. Zugleich zahlte die größte Genossenschaftsmolkerei, das Deutsche Milchkontor (DMK), im August 2024 lediglich 45 Cent als Grundpreis aus. Durchgängig kostendeckend ist auch der Auszahlungspreis für Biomilch nicht, dabei erwarten Verbraucher:innen mit dem Kauf gerade dieser Milch eine faire Bezahlung der Produzent:innen.

Die Milchviehbetriebe besitzen nicht ausreichend Macht, um auskömmliche und existenzsichernde Preise auszuhandeln. Sie verhandeln auch nicht, denn sie liefern ihre Milch ab und erfahren erst Wochen später, wie viel sie dafür von ihren – meist genossenschaftlich organisierten – Molkereien bekommen. Ihre Genossenschaften sind nur noch formal in der Hand der Bäuer:innen und schon lange kein Garant mehr, dass sie im Interesse ihrer Mitglieder und damit der Erzeuger:innen handeln. Längst ist das operative Geschäft der Genossenschaft ausgegliedert und damit den Entscheidungen der Genoss:innen entzogen. Eine politische Forderung ist daher, die Genossenschaft gesetzlich zu verpflichten, Kostentransparenz für ihre Bäuer:innen herzustellen. Dazu sollte eine unabhängige Stelle die Produktionskosten ermitteln, sodass über die Erzeugerpreisbildung überhaupt verhandelt werden kann.

Rahmenbedingungen für die Milchpreisbildung

Während Frankreich, Spanien, Belgien und England erste marktpolitische Rahmenbedingungen für die Preisbildung auch auf dem Milchmarkt setzen, lehnen Deutscher Bauernverband und Milchindustrieverband dies ab. Ihrer Auffassung nach soll der Milchpreis über die Warenterminbörse und eine stärkere Nutzung der Terminmärkte privatwirtschaftlich abgesichert werden. Die Milcherzeugergemeinschaft (MEG) Milch Board, die den Milch Marker Index herausgibt, warnt davor. Börsenabsicherung sei ein Instrument des Risikomanagements. Damit ließen sich weder generelle wirtschaftliche Probleme lösen noch kostendeckende Preise für Betriebe erzielen. Die MEG sowie andere Verbände fordern daher eine Vertragspflicht und eine Stärkung der Verhandlungsposition der Erzeuger:innen. Dies könnte über die gesetzlich längst mögliche Umsetzung einer Vertragspflicht vor Lieferung der gesamten Milch erfolgen. Zusätzlich sind Orientierungspreise auf Basis festgesetzter Nachhaltigkeitskriterien vertraglich festzulegen. Dabei müssen Genossenschaften und ihre Mitglieder gleichwertig in die Vertragsgestaltung miteinbezogen werden.

Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten

Mit ihrer Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) will die EU wirksame Maßnahmen für eine gerechtere Verteilung entlang der Wertschöpfungskette erreichen. Deshalb hat sie die Mitgliedstaaten aufgefordert, diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgte dies durch das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich – kurz AgrarOLkG. Darin fehlt aber nach wie vor ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten.

Vorbilder dafür gibt es genug. So haben erste europäische Länder bereits gesetzliche Regelungen, die einen Einkauf unter Produktionskosten verbieten. In Spanien zum Beispiel liegen die Erzeugerpreise dadurch sogar über dem EU-Durchschnitt. Zudem wurde beobachtet, dass diese Regelung nicht automatisch eine Steigerung der Verbraucherpreise zur Folge hat. In Spanien lagen diese nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes unter den deutschen Milchpreisen. Die Debatte über ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten in Deutschland muss daher weitergeführt und die Erfahrungen in anderen Ländern mit einem entsprechenden Verbot berücksichtigt werden.

Existenzsichernde Löhne sind Menschenrecht

Das deutsche Lieferkettengesetz und die EU-Richtline stellen klar, dass Einkaufspraktiken von Unternehmen nicht zu einer Verletzung von Menschenrechten führen dürfen. Daraus muss folgende Schlussfolgerung gezogen werden: Die Preise, die Unternehmen zahlen, dürfen nicht so niedrig sein, dass davon weder existenzsichernde Löhne noch existenzsichernde Einkommen umsetzbar sind. Diese sind international verankerte Menschenrechte.

Doch aktuell möchte Bundeskanzler Friedrich Merz das deutsche Lieferkettengesetz abschaffen. Und auch auf EU-Ebene bleibt unklar, was von der ursprünglich fortschrittlichen EU-Lieferkettenrichtlinie übrig bleibt. Ein hoher öffentlicher Druck ist nun nötig, um die gesetzlichen Errungenschaften für den Menschenrechtsschutz in Lieferketten zu erhalten und weiter auszubauen.

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Stichworte: Lieferkette, Lieferkettengesetz, Fairer Handel, Kaffee, Milchproduktion, Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion


Besser essen – klar im Kopf Dieser Beitrag ist erschienen in:
UGBforum 4/2025
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