Sollten Schwangere Folsäure-Präparate einnehmen?

Mit konventioneller Mischkost sind die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zur Zufuhr von Folsäure in der Schwangerschaft nicht zu erreichen. Ob die Vollwert-Ernährung den erhöhten Bedarf vollständig deckt, ist bislang noch nicht geklärt. Bei einer Schwangerschaft sollte der Frauenarzt überprüfen, ob eine Folsäureeinnahme notwendig ist.

Das Vitamin Folsäure ist am Aufbau von Nukleinsäuren sowie am Aminosäuren- und Nervenstoffwechsel beteiligt. Es wird daher bei allen Wachstumsvorgängen benötigt. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt Schwangeren täglich 300 µg aufzunehmen, das ist die doppelte Menge wie für nicht schwangere Frauen. Einige Fachleute halten sogar eine Zufuhr von 400 µg pro Tag für notwendig.

Empfohlene Zufuhr von Folsäure wird selten erreicht

Höhere Pflanzen und Mikroorganismen können Folsäure bilden, weshalb sie in vielen Lebensmitteln vorkommt. Relativ viel Folsäure enthalten Hefe, Leber, Nieren, Sojabohnen, grüne Blattgemüse, Vollkornprodukte, Nüsse, weitere Hülsenfrüchte und Kiwis. Trotzdem werden von 98 % der deutschen Bevölkerung die empfohlenen Zufuhrmengen nicht erreicht. Der Grund liegt darin, daß Folsäure sehr hitze- und lichtempfindlich ist. Wer viel unerhitztes Gemüse und Obst, Vollkornprodukte, Nüsse und Hülsenfrüchte verzehrt, ist in jedem Fall besser versorgt als ein konventioneller Mischköstler. Rein rechnerisch können mit einer vollwertigen Ernährung 300 µg und mehr pro Tag aufgenommen werden. Ob diese Zufuhrmenge ausreichende Blutspiegel in der Schwangerschaft gewährleistet, ist bisher nicht untersucht.

Ein Folsäuremangel in der Schwangerschaft wird mit Fehlgeburten, vorzeitiger Ablösung der Plazenta, niedrigem Geburtsgewicht und Neuralrohrdefekten in Verbindung gebracht. Besonders gefährdet sind junge Frauen, die direkt nach der eigenen Wachstumsphase schwanger werden. Auch Frauen mit rasch aufeinanderfolgenden Schwangerschaften oder Mehrlingsgeburten haben meist niedrige Werte. Rund 15-30 % aller Schwangeren weisen einen Folsäuremangel auf.

Besonders wegen des Risikos eines Neuralrohrdefekts wird eine zusätzliche Folsäureaufnahme empfohlen. Das Neuralrohr hat eine wichtige Bedeutung bei der Entwicklung von Gehirn und Rückenmark des Fötus. Es schließt sich bereits zwischen dem 24.-28. Schwangerschaftstag. Zu diesem Zeitpunkt wissen viele Schwangere noch nicht, daß sie ein Kind erwarten. Bildet sich das Neuralrohr nicht richtig aus, können Fehlgeburten oder schwere Schäden beim Kind auftreten. Wie oft Neuralrohrdefekte Fehlgeburten auslösen, ist nicht genau bekannt. Mehrere Studien zeigen, daß die Einnahme von Folsäure vor und während der Schwangerschaft das Risiko eines Neuralrohrdefekts merklich senkt.

Versorgung mit Folsäure prüfen lassen

Um einem Folsäuremangel von vornherein vorzubeugen, sollten Frauen mit Kinderwunsch auf eine folsäurereiche Ernährung mit viel Gemüse, Getreide und Hülsenfrüchte achten und täglich etwa die Hälfte der Nahrungsmenge als unerhitzte Frischkost zu sich nehmen. Bei einer Schwangerschaft wäre es am besten, wenn der Frauenarzt den Folsäurestatus daraufhin prüft, ob eine ergänzende Einnahme des Vitamins notwendig ist. Aus Kostengründen machen dies die meisten Ärzte allerdings nicht, sondern empfehlen eine prophylaktische Einnahme.

LITERATUR:
BUNG, P.; PIETRZIK, K.: Einfluß der Vitaminversorgung auf Schwangerschaftsverlauf und fetale Entwicklung. In: VitaMinSpur 3/10. Jg., S. 128-132, 1995
HAHNE, D.: Folsäure: Schwangere brauchen doppelt soviel. In: AID-Presseinfo 31, S. 3-4, 1997
HEINS, U.: Telefonische Auskunft zur Gießener Vollwert-Ernährungsstudie mit Schwangeren, 29.01.1998
N.N.: Mehr Folsäure perikonzeptionell - gesündere Babys! In: Fortschritte der Medizin 15/111. Jg., S. 9, 1993
N.N.: Neuralrohrdefekten vorbeugen. Welche Schwangere braucht Folsäure? In: Münchner Medizinische Wochenschrift 16/139. Jg., S. 57, 1997
SMITHELLS, D.: Vitamins in early pregnancy. In: British Medical Journal 20.07./313. Jg., S. 128-129, 1996

Quelle: Franz, W.: UGB-Forum 2/98, S. 111


Dieser Beitrag ist dem UGB-Archiv entnommen.

Wir weisen darauf hin, dass die Inhalte durch neue wissen­schaft­liche Erkennt­nisse möglicher­weise neu bewertet werden müssen.