Aufdruck „ohne Zuckerzusatz“ – ist da wirklich kein Zucker drin?

Wer Apfelmus oder Babybrei mit der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ kauft, geht davon aus, dass diese Lebensmittel keinen Zucker enthalten. Doch in dem Produkt können durchaus erhebliche Mengen an Zucker stecken.

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Die Bezeichnung „ohne Zuckerzusatz“ ist in der EU Health-Claims-Verordnung von 2007 geregelt. Sie besagt, dass dem Produkt weder Zucker zugesetzt werden dürfen noch wegen ihrer süßenden Wirkung verwendete Lebensmittel. Als Zucker gelten hier alle Mono- und Disaccharide. Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, empfiehlt die Verordnung lediglich, auf der Verpackung darauf hinzuweisen. Diese Formulierung ermöglicht einen großen Spielraum für die Hersteller.

Eines der Schlupflöcher stellt beispielsweise Malzextrakt dar. Malzextrakt, auch Malzsirup genannt, ist ein süß schmeckender Sirup, der aus gemälztem Getreide hergestellt wird. Er besteht etwa zu 55 Prozent aus dem Disaccharid Maltose und zu 12 Prozent aus dem Oligosaccharid Dextrin. Per Definition gehört er weder zu den Zuckern noch zu den Süßungsmitteln. Genau genommen zählt Malzextrakt zu den süßenden Lebensmitteln. Dadurch wäre er laut der Health-Claims-Verordnung nicht als Zugabe bei Lebensmitteln erlaubt, die mit der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ werben. Malzextrakt findet sich aber dennoch sehr häufig in diesen Lebensmitteln. Er muss zwar angegeben werden, für Verbraucher ist es aber schwer, Malzextrakt als süßendes Lebensmittel zu entlarven. Auch bei anderen Zuckern und Süßmachern auf der Zutatenliste wie Dextrose, Glucosesirup, Laktose, Süßmolkenpulver, Fruchtsüße und getrockneten Früchten gilt es, hellhörig zu werden.

Für Verbraucher ist es also beinahe unmöglich abzuschätzen, wie viel Zucker sich tatsächlich im Lebensmittel verbirgt. Hinzu kommt, dass die Bezeichnung „ohne Zuckerzusatz“ keine Aussage über von Natur aus enthaltene Zucker trifft. Fruchteigener Zucker zum Beispiel muss nicht deklariert werden. Ab 2016 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Bei der Nährwertkennzeichnung muss dann der Gesamtgehalt an Zucker eines Lebensmittels auf dem Etikett erscheinen. Bis dahin sollten sich Verbraucher im Klaren sein, dass nicht nur dort, wo Zucker draufsteht, auch Zucker drin ist.

    Literatur

  • Verbraucherzentrale Sachsen. "Ohne Zuckerzusatz" ist nicht "zuckerfrei". 2010, www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Ohne-Zuckerzusatz-ist-nicht-zuckerfrei
  • Ernährungsberatung RLP, Zucker, Zuckeraustauschstoffe & Co. http://bit.ly/179xUKU
  • Verbraucherzentrale Bayern (Hrsg). Versteckte Süßmacher – eine bundesweite Markterhebung. 2013, http://bit.ly/16OBTf2

Quelle: UGBforum 2/2014, S. 96

Stand: 2014

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