Online-Vortrag | 16.04.2026
Hochverarbeitete Lebensmittel – Gesundheitsrisiko Fertigessen?
Foto: Steklo_KRD/depositphotos.com
Fast die Hälfte unseres täglichen Essens besteht aus hochverarbeiteten Lebensmitteln. Aktuelle Studien bringen die von Fachleuten Ultra Processed Food (UPF) genannten Produkte mit Übergewicht, Diabetes Herzkreislauferkrankungen und anderen Krankheiten in Verbindung. Ernährungswissenschaftlerin Karolin Wienand gibt einen verständlichen Überblick und klärt auf, warum Hochverarbeitetes der Gesundheit schadet und welche Produkte Sie besser im Regal stehen lassen.
Tiefkühlessen, Snacks und Gebäck enthalten oft nicht nur viel Zucker, schlechte Fette und Salz. Nur durch Zusatzstoffe und Aromen bekommen die industriell hergestellten Produkte Geschmack, Konsistenz und Haltbarkeit. Gleichzeitig fehlen ihnen Vitamine, Ballast- und Pflanzenstoffe, die in unverarbeiteten Lebensmitteln natürlicherweise reichlich vorhanden sind. Welche Produkte kritisch sind und woran man sie erkennen kann, erfahren Sie in diesem Online-Vortrag.
Dieser Info-Vortrag gibt eine klare und leichtverständliche Bewertung, wie hochverarbeitete Lebensmittel einzuordnen sind. Wenn Sie beim Einkauf die richtige Auswahl treffen wollen, sollten Sie diesen Vortrag nicht verpassen.
Inhalte
- Was sind ultraverarbeitete Lebensmittel (UPF)?
- Fett, Zusatzstoffe, Aromen: Um welche Inhaltsstoffe geht es?
- Woran erkennt man UPF?
- Warum können sie der Gesundheit schaden?
- Welche Mechanismen stecken dahinter?
- Warum streiten Fachleute um die Bewertung von UPF?
- Wie viel ist erlaubt?
Termin
16.04.2026, 18:00 - 19:30 Uhr – inkl. Fragen-Chat
ReferentinKarolin Wienand
M. Sc. Ernährungswissenschaften
Teilnahmegebühr
35 €; UGB-Mitglieder 25 €, inkl. Teilnehmerunterlagen
Die Zugangsdaten werden am Tag vor der Veranstaltung per e-Mail versendet.
Onlinevortrag mit Zoom Anmeldeschluss: 13.04.2026
Teilnahmebestätigung
Etwa sieben Tage nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Der Vortrag steht den Teilnehmer:innen anschließend vier Wochen als Aufzeichnung zur Verfügung.

