Verbraucher und Krankenkassen haben kaum eine Möglichkeit, wirklich qualifizierte Ernährungsfachkräfte zu erkennen. Der UGB hat deshalb Qualitätsstandards geschaffen. Wer sie erfüllt, weist sich als kompetente Beraterin beziehungsweise Kursleiterin aus.

Ernährungsfachkräfte verstehen ihrerseits unter Qualitätssicherung, dass das Wissen und die erlernten methodischen Fähigkeiten ihrer Ausbildung durch Fortbildungen erhalten bleiben sollen. Viele der Ernährungsfachkräfte halten ihre Grundqualifikation für ausreichend - auch ohne Fortbildung oder neutrale, externe Überprüfung. Nach Aussage der Ernährungsfachverbände sind heute mehr und mehr qualifizierte Ernährungsfachkräfte bereit, ihre Fortbildungen bzw. Qualifikationen von neutraler Seite her überprüfen zu lassen. Eine solche Qualitätssicherung muss den Fachkräften zu ökonomisch vertretbaren Bedingungen zur Verfügung stehen.
Berufsverbände und Fortbildungseinrichtungen im Bereich Ernährung denken bei Qualitätssicherung primär an die eigenen Fortbildungsangebote und wie sie diese optimieren und qualitativ sichern können. Die Anforderungen sind dadurch zum Teil sehr unterschiedlich. Für manche Verbände reicht zur Qualitätssicherung die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme wie einem Seminar oder einer Tagung von acht Stunden im Jahr aus. Andere bieten Zusatzqualifikationen mit oder ohne Prüfung an und verpflichten ihre Mitglieder zu einem deutlich höheren Fortbildungsumfang pro Kalenderjahr.
Die Vorteile für Ernährungsfachkräfte liegen insbesondere im Bereich des Marketings: Qualifizierte Ernährungsfachkräfte können sich besser profilieren und von "schwarzen Schafen" abgrenzen. Sie werden von Fachgesellschaften besonders empfohlen und können dadurch eventuell höhere Einnahmen erzielen. Damit macht sich der größere Aufwand für Fortbildungen mehr als bezahlt. Zudem ist eine größere Berufszufriedenheit durch bessere Beratungs- oder Bildungsresultate zu erwarten.
Definitionen
Ernährungsberatung
Betrifft (noch) Gesunde und erfolgt in Abstimmung zwischen Ernährungsfachkraft und Klient ohne ärztliche Weisung.
Ernährungsbildung
Bildung = die Formung des Menschen im Hinblick auf seine geistigen, seelischen, kulturellen und sozialen Fähigkeiten. Während Erziehung primär die Hilfen bezeichnet, die dem Heranwachsenden auf seinem Weg zu Lebenstüchtigkeit und Mündigkeit durch andere, in der Regel Erwachsene, zuteil werden, gilt Bildung heute vor allem als lebenslange, nie endgültig abschließbare Leistung der Eigentätigkeit und Selbstbestimmung des sich gezielt bemühenden Menschen. Bildung (Allgemeinbildung) und Ausbildung (Berufsbildung) ergänzen einander (Lit. 1).Bei Ernährungsbildung bezieht sich die Bildung auf das Themenfeld Ernährung. Für die Ernährungsbildung ist es bedeutsam festzuhalten, dass sie nicht belehren will, sondern Erfahrungsräume schafft, dass keine unerfüllbaren Ansprüche geschaffen werden, dass niemandem die Schuld an einer Erkrankung gegeben wird und dass es keine Heilsversprechen gibt.
Ernährungsverhaltens-Modifikation
Eine zielgerichtete Veränderung im Ernährungsverhalten; die Fähigkeit, Ernährungsverhalten zu ändern und das modifizierte Verhalten beizubehalten; Modifikation des Lebensstils im Bereich Ernährung; Fähigkeit zur Modifikation und Stabilisierung von Ernährungsverhalten.
Im Rahmen der Qualitätskontrolle legen die Absolventinnen der UGB-Ausbildungen Abschlussprüfungen ab und unterliegen danach einer jährlichen Fortbildungspflicht von 14 Zeitstunden. Mit Feedback-Bögen von Teilnehmerinnen wird die Seminararbeit der Akademie-Dozenten kontrolliert, die Zufriedenheit der Teilnehmerinnen abgefragt, Ergebnisse festgehalten und ausgewertet. Dozenten und Mitarbeiter der UGB-Akademie bilden sich regelmäßig fort, was neuerdings ebenfalls überprüft wird. Die UGB-Dozenten berücksichtigen kontinuierlich Verbesserungsvorschläge der Teilnehmerin nen und aktualisieren fortlaufend die fachwissenschaftlichen Inhalte. Dies sind wesentliche Maßnahmen zur dauerhaften
Qualitätslenkung. Die Reichweite dieser Strategie: Die UGB-Akademie bietet heute qualitätsgesicherte, zertifizierte Fortbildungen für alle Ernährungsberufe an: Köchinnen, Wirtschafterinnen, Hauswirtschaftsmeisterinnen, Hauswirtschaftslehrerinnen, Diätassistentinnen, Oecotrophologinnen und Ärztinnen. Der UGB ist damit die einzige Institution, die alle Fachberufsgruppen im Bereich Ernährung fortbildet.
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In Grund- und Aufbauseminaren werden zu Beginn jeder Fortbildung Fachkenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt. Gleichzeitig lernen die Teilnehmerinnen dabei eine teilnehmerorientierte Seminarmethodik kennen. Nach einem Selbststudium, in dem sie neue Erfahrungen sammeln und das eigene Wissen vertiefen und wiederholen, erweitern sie im Trainingsseminar intensiv ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Hier gewinnen die Teilnehmerinnen mehr Selbstsicherheit in Darstellung und Umsetzung der Fachinhalte. Dies führt zum Ausbau ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten. |
Fähigkeiten
das Vorhandensein der Kompetenz, auf einem bestimmten Gebiet eine Leistung bestimmten Grades erbringen zu können. So spricht man z. B. von der erstaunlichen musikalischen Fähigkeit eines Vorschulkindes oder der beeindruckenden Fähigkeit eines Gymnasiasten. Fähigkeiten werden Menschen aufgrund beobachtbaren Verhaltens zugeschrieben.
Fertigkeiten
durch Übung und "Formung" erworbenes Können beziehungsweise eine gesteigerte Fähigkeit. Fertigkeiten sind als relativ verfestigte und automatisierte Tätigkeitskomponenten, die häufig nicht mehr durch das Bewusstsein gesteuert zu werden brauchen, aufzufassen. Sie werden meist im Rahmen anderer Lernprozesse miterworben, zum Beispiel beim Lesen, Schreiben oder Kopfrechnen. Für besondere Fertigkeiten, wie Autofahren oder Kochen, braucht man Kenntnisse, Geschicklichkeit, richtiges Material, Lebensmittel und Ausdauer. Um diese Fertigkeiten zu lernen, sind gewisse Voraussetzungen nötig, wie angemessenes Handwerk, sowie persönliche Eigenschaften, etwa Körperkraft und Sinnestüchtigkeit. Weiterhin ist eine Rückmeldung der Leistung durch Erfahrung oder weiterführende Motivation und auch eine Gesamtkoordination erforderlich.
Besonders hohe Qualitätsstandards erfüllen die UGB-Partnerinnen. Sie unterliegen einer jährlichen Fortbildungspflicht von 24 Zeitstunden. Voraussetzung für die Partnerschaft ist ein Abschluss an der UGB-Akademie mit besonders guten Prüfungsergebnissen. Vorteile für die Partnerinnen: Sie können ihre Angebote mit der besonderen Empfehlung des UGB anbieten. Fachkräfte mit UGB-Partnerschaftsvertrag haben den UGB als neutralen und wissenschaftlich arbeitenden Service-Partner mit Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, beruflicher Versicherung und Projekten im Bereich Ernährungsinformation, -aufklärung und -beratung zur Seite. Durch die umfangreichere Fortbildungspflicht wird das besonders hohe Qualitätsniveau der UGB-Partnerinnen gewährleistet. Es gibt bisher keine andere Institution im Bereich Ernährung, die eine vergleichsweise umfangreiche Qualität sichert.
Über die Fortbildung durch Seminare hinaus informieren sich Absolventinnen der UGB-Akademie und UGB-Partnerinnen durch die Fachzeitschrift UGB-FORUM über Trends und Aktuelles aus der Wissenschaft. Im Rahmen der Mitgliedschaft beim UGB können Ernährungsfachkräfte ferner den Fragenservice zur Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen: Fachinhaltliche Fragen werden in einem definierten Umfang individuell und möglichst zeitnah von Experten schriftlich oder telefonisch beantwortet. Dieser Service ermöglicht einer Kursleiterin, auch noch in ihrer laufenden Veranstaltung fachlich fundierte Antworten auf für sie momentan nicht beantwortbare Fragen an die Teilnehmer weiterzugeben. Die individuellen Wissensanpassungen werden besonders von professionell aktiven Mitgliedern geschätzt. Zusammen mit der Seminarfortbildung ergibt dies ein komplettes qualitätsgesichertes Fortbildungspaket zur Unterstützung von Professionen im Bereich Ernährungsbildung und Ernährungsberatung.
Qualitätssicherung in der Ernährungsbildung und Ernährungsberatung wird von vielen Beteiligten gewünscht: von Verbrauchern, von Ernährungsfachkräften, Berufsverbänden und Krankenkassen. Von Vorteil wären allgemeingültige Standards zur Qualitätssicherung, die auf bewährten Maßnahmen basieren und die die Ernährungsfachkräfte erfüllen und finanzieren können. Vielleicht ist dies im Koordinierungskreis "Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung in Deutschland" möglich. Der UGB setzt sich dafür ein, die gemeinsame Entwicklung solcher Standards weiterhin voranzutreiben.
Onlineversion von:
Männle, T. und Klumpp, E.: UGB-FORUM 5/05, S. 224-227| Zum Ausdrucken und/oder Abspeichern können Sie sich den Artikel hier auch herunterladen: Um das PDF aufzurufen, benötigen
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