Gourmet-/ Koch, Köchin, Küchenfachkraft
         Vollwert-Ernährung UGB

Wozu lernt man Koch/Köchin oder einen anderen Fachberuf in der Küche? Doch nicht, um Fertiggerichte zuzubereiten. Wer gute Qualität auf den Tisch bringen will, muss weitestgehend naturbelassene Lebensmittel verarbeiten. Sowohl die gehobene Gastronomie als auch Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung suchen immer häufiger qualifizierte Bioköche. Eine gesundheitsfördernde Ernährung dient auch der Erhaltung des Berufsbildes Koch/Köchin oder Küchenfachkraft.

Ziel
Ziel der Fortbildung ist es, ernährungs- wissenschaftliche Anforderungen an eine vollwertige Ernährung kompetent in die Praxis umsetzen zu können.


   Fotogalerie zum Grundseminar

Die TeilnehmerInnen lernen die Erstellung eines vollwertigen Menüplans, die Arbeitsabwicklung, die Mengenkalkulation für die Warenanforderung und die bewährte Kochpraxis für die Vollwertküche kennen.
Sie sind Ansprechpartner in Fragen zur Einführung und Umsetzung einer gesunden, schmackhaften Ernährung in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung (GV).

Zielgruppe
Diese Fortbildung ist für Köche/Köchinnen oder Küchenfachkräfte wie DiätassistentInnen, HauswirtschaftsleiterInnen, -meisterInnen, -lehrerInnen und Personen mit ähnlichen Qualifikationen geeignet, die ihr Know-how in der Zubereitung vollwertiger Gerichte ausbauen möchten. Die AbsolventInnen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.

Qualifikation
1. Fachliche Kompetenz:
Ernährungskenntnisse und umfangreiches Wissen über theoretische und küchenpraktische Aspekte einer gesunden, genussorientierten Ernährung für die Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie ergänzen die Grundausbildung eines Kochs bzw. einer Küchenfachkraft.

2. Praktische Kompetenz:
Die Praxis einer gesunden, genussvollen Ernährung beinhaltet die Fähigkeit zur selbstständigen Planung und Zusammenstellung von Speiseplänen nach ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkten und die besonders schmackhafte Zubereitung vollwertiger Menüs.

Die Fortbildung für KöchInnen und Küchenfachkräfte steht unter der fachlichen Aufsicht von Prof. Dr. rer. nat. Claus Leitzmann, Universität Gießen. Die Prüfung wird von Fachdozenten der UGB-Akademie abgenommen.

Finanzielle Förderung
Die Fortbildung wird in der Regel für Berufsköchinnen und -köche, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und nicht selbstständig tätig sind, von der Walter und Margarete Müller-Stiftung gefördert. Die Förderung wird auch für Küchenfachkräfte mit mindestens 5 Jahren lückenloser beruflicher Küchenerfahrung gewährt. Auf Antrag können die Seminargebühren erstattet werden, sofern die Rechnung auf den Kursteilnehmer lautet und von ihm beglichen wird. Wichtige Voraussetzungen, damit der Antrag überhaupt bearbeitet wird, sind Nachweise über: Kochausbildung; vom UGB bestätigte Anmeldung zum Grund- und Trainingsseminar (und gegebenenfalls Theorie- und Praxistraining); Antragstellung bereits vor Beginn des ersten Seminars, nicht erst bei oder nach der Teilnahme. Die Abschlussprüfung im Trainingsseminar muss bestanden sein und durch ein beglaubigtes Zertifikat belegt werden.
Weitere Informationen und Antragsmodalitäten erfahren Sie direkt von der Walter und Margarete Müller-Stiftung: www.muellerstiftung.de/bewerbung.htm





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