Erstattung von Teilnahmegebühren

Vom 18. März bis zum 19. April ist uns aufgrund behördlicher Weisung untersagt worden, unsere Seminare und Veranstaltungen wie geplant durchzuführen. Aus rechtlicher Sicht bedeutet dies für uns als gemeinnützige Einrichtung erhebliche wirtschaftliche Verluste. Auch wenn wir Ihnen eine zumindest vergleichbare Alternative anbieten (das kann zum Beispiel in Form eines Webinars sein), Sie haben das Recht von der Veranstaltung zurückzutreten. Ihrem Anspruch auf Erstattung bereits entrichteter Teilnahmegebühren kommen wir selbstverständlich nach.

Bitte teilen Sie uns hierzu per E-Mail den Titel der Veranstaltung, Ihre Kontoverbindung und das Datum Ihrer Überweisung mit. Dies erleichtert uns die Rückerstattung. Gleiches gilt übrigens auch für Buchungen im Seminarzentrum fünfseenblick.

Berührt hat uns die solidarische Unterstützung vieler, die sich von einer Veranstaltung abgemeldet haben. Einige Teilnehmer haben die Seminargebühr oder einen Teilbetrag dem UGB gespendet oder für eine spätere Veranstaltung stehen gelassen. Dies hilft uns beim Überleben in der Krise. DANKE!