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Pestizide: Giftspritze außer Kontrolle?

Viele Landwirte gehen beim Einsatz von Pestiziden nachlässig zu Werke. Einige handeln sogar illegal und verwenden verbotene Substanzen. Organisationen wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kämpfen gegen die Missstände und die Lobby der Chemieunternehmen an, damit Mensch und Umwelt nicht auf der Strecke bleiben.

Dipl. geogr. Florian Schöne, Dipl.-Biol. Andreas Schlumberger

MCT-Fette, MCT-Öle, MCT-Margarine

Pestizide sind überall. Nicht nur auf den behandelten Feldern. Mit dem Wind gehen die Gifte auf die Reise, Flüsse tragen sie ins Meer. Als Rückstände auf Lebensmitteln kommen die Chemikalien direkt zu uns ins Haus. Rund 40 Prozent der konventionell erzeugten Nahrungsmittel in Europa weisen nach den Pesticide Monitoring Reports der EU-Kommission Belastungen auf. Bis zu vier Prozent liegen über den gesetzlichen Höchstwerten. Sogar in fünf Prozent der ökologisch angebauten Erzeugnisse finden sich Spuren von Rückständen, vor allem durch Abdrift von benachbarten konventionell bewirtschafteten Flächen. Zudem bringt mancher Regenguss mehr Pflanzenschutzmittel mit, als die Trinkwasserverordnung für den menschlichen Verzehr zulassen würde.

Verbotene Anwendung systematisch organisiert

Im März 2001 bekam das baden-württembergische Herkunfts- und Qualitätszeichen (HQZ) für regionale Agrarprodukte Risse. Amtliche Kontrollen ergaben, dass regelrechte Einkaufsgemeinschaften unerlaubte Pestizide aus Italien, Belgien, Frankreich und der Schweiz illegal eingeführt hatten. Als Begründung nannten die Bauern die niedrigeren Preise im Ausland. Von den 113 sichergestellten Substanzen waren viele aber nicht nur billiger, sondern entweder in ihrer spezifischen Zusammensetzung, speziell im Obstbau oder in Deutschland allgemein nicht zugelassen. Darunter befanden sich Herbizide, Insektizide, Fungizide und vor allem Wachstumsregulatoren. Diese Praxis führte die Idee des HQZ - höhere Erlöse aufgrund höherer, regionaler Standards - vollends ad absurdum.

Illegaler Online-Handel

Schätzungsweise werden rund 30 Prozent der in Deutschland ausgebrachten Pestizide illegal importiert. Landwirte mit Internetanschluss müssen dafür nicht mehr nachts verbotene Pflanzenschutzmittel über die Grenze schmuggeln. Sie können nahezu alle Wirkstoffe bei Händlern für landwirtschaftliches Zubehör online bestellen. Zwar sind die Anbieter verpflichtet, auf den Zulassungsstatus in den verschiedenen Ländern hinzuweisen. Dies unterlassen sie jedoch meist und unterlaufen auch dadurch die gesetzlichen Bestimmungen. Manche Händler machen mitunter darauf aufmerksam, wenn georderte Substanzen in Deutschland nicht erlaubt sind, schlagen dann aber vor, die Ware an eine zu benennende Adresse im nahen Ausland zu schicken. Geht der Landwirt darauf ein, macht er sich vor allem selbst strafbar.

Im niedersächsischen Jork gibt es eine ähnliche Erzeugerorganisation wie am Bodensee. Mit dem Slogan "kontrolliert integrierter Anbau" und dem Gütesiegel "Elbe-Obst" erwecken die Betriebe den Eindruck, die Produkte des Obstanbaugebietes Altes Land genügten überdurchschnittlichen Gesundheits- und Umweltschutzstandards. Als das Pflanzenschutzamt Hannover jedoch die Spritztagebücher stichprobenweise kontrollieren wollte, lieferten nur 67 der 99 angeschriebenen Obstbauern ihre Unterlagen ab. Bei der Auswertung dämmerte den Behörden warum: In 38 der 67 vorgelegten Bücher und insgesamt 61 Anwendungsfällen waren deutliche Verstöße gegen die speziellen Auflagen im Sondergebiet oder das Pflanzenschutzgesetz ganz allgemein dokumentiert. Neben den erlaubten Mitteln trugen die Landwirte auch solche ein, die für das Alte Land nicht zugelassen waren und darüber hinaus sogar etliche, die in Deutschland aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen überhaupt nicht angewendet werden dürfen.
Nach Begehungen der Plantagen stellten die Kontrolleure zusätzlich fest, dass ohne Verlust mindernde Sprühgeräte gespritzt und die Abstände zu den Gewässerzonen nicht eingehalten wurden. Betriebsprüfungen führten schließlich zu der überraschenden Einsicht, dass selbst Bauern, die über abdriftminderndes Gerät verfügten, es nicht einsetzten.

Pestizide belasten das Trinkwasser

Mit dem seit 1991 verbotenen Pestizid Atrazin hat besonders Bayern Probleme. Dort benötigt etwa jeder zwanzigste Trinkwasserbrunnen eine Sondergenehmigung und ein Sanierungsprogramm, weil der Grenzwert von 0,1 ?g/l überschritten wird. Vor allem in Oberfranken und der Oberpfalz wenden offensichtlich unbelehrbare Landwirte das Herbizid immer noch an. Die oberfränkischen Landwirtschaftsämter haben im Jahr 2000 begonnen, Atrazin kostenlos zurückzunehmen. Bis Mitte 2002 konnten sie 1524 Liter einsammeln - für Wasserwirtschaftler ein Hinweis auf große Restlager.

Unterliegen Landwirte beim Einsatz von Spritzmitteln noch einer gewissen Kontrolle durch die Pflanzenschutzämter, begibt man sich bei der Anwendung von Pestiziden im Privatbereich vollends ins Reich der Dunkelziffern. Erst in den letzten zehn Jahren wuchs das Bewusstsein der Gesetzgeber, den Einsatz im privaten Umfeld einschränken zu müssen. Zumal hier der Großteil der Mittel - 560 Tonnen in 2001 - eben nicht dem Pflanzenschutz dient, sondern der Bequemlichkeit gärtnernder Saubermänner. Ein typisches Beispiel sind die zunehmenden Grundwasserbelastungen mit Dichlorbenz-amid, einem Abbauprodukt des Wirkstoffs Dichlobenil. Er stammt aus Unkraut-Vernichtungsmitteln, die großenteils von Gartenbesitzern angewandt werden.

Nachlässige Entsorgung ist Hauptursache

Jedes Jahr geraten rund 30 Tonnen Pflanzenschutzmittel in deutsche Flüsse und Seen. Wie die Chemikalien in die Gewässer gelangen, untersuchte die Hessische Landesanstalt für Umweltschutz 1991. Die Mitarbeiter fanden heraus, dass die Landwirte etwa 20 Liter angerührte Spritzbrühe nach jedem Einsatz vom Acker mit zurückbringen. Zudem ist das Spritzgerät mit den Resten der Präparate verklebt. All dies geht bei der Reinigung auf dem Hof über die Gullis direkt in die Kläranlagen. Diese sind jedoch nicht in der Lage, die Substanzen auszufiltern oder abzubauen. Solche Hofabläufe machen mehr als zwei Drittel der Belastung aus. Tropfende Spritzgeräte tragen noch zur Kontamination versiegelter Flächen bei. Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen und eigener Modellprojekte hat sich daran bis heute nicht viel geändert.

Wo die Rückgabe von Alt- oder Restpestiziden kostenpflichtig ist, erliegen Besitzer verbotener Mittel immer wieder der Versuchung, ihre Altlasten einfach in den nächsten Fluss zu kippen. Ihnen drohen zwar hohe Geld- und Freiheitsstrafen, doch in den meisten Fällen ist es unmöglich, die Verursacher dingfest zu machen.

Die Missstände im Umgang mit Pestiziden sind vor dem Hintergrund der intensiven Öffentlichkeitsarbeit der Hersteller sowie ihrer Verbände zu sehen. Der Industrieverband Agrar (IVA) ist beispielsweise ein Zusammenschluss von 50 Dünge- und Pflanzenschutzmittelherstellern. Lobbyarbeit ist der eigentliche Auftrag der Organisation. In Unterrichtshilfen und Lehrerfortbildungen transportiert der Verband ein äußerst positives Bild des chemischen Pflanzenschutzes. "Brauchen wir Pflanzenschutzmittel?" fragt er harmlos in der Überschrift eines seiner Arbeitsblätter. Die Hausaufgabe zu dieser Unterrichtseinheit lautet: "Erkläre - Warum geht von modernen Pflanzenschutzmitteln keine Belastung der Umwelt aus?" Ähnliche Lobbyarbeit leistet die Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft und die Deutsche Phytomedizinische Gesellschaft, in denen Vertreter der großen Chemieunternehmen den Ton angeben.

Weniger Spritzen ist möglich

Vieles spricht dafür, dass sich der derzeitige Pestizideinsatz für einen Großteil der Landwirte gar nicht rechnet. Getrieben von der Angst, den geringen Verdienst ihrer Ernte einzubüßen, dosieren die meisten Bauern zu hoch - mit fragwürdigem Erfolg: Obwohl heute weltweit zehnmal mehr Insektizide angewendet werden als vor vierzig Jahren, haben sich die Ernteverluste durch Insekten im selben Zeitraum verdoppelt. Doch neue Perspektiven tun sich auf: Anders als ihre Verbandsvorstände können sich viele Landwirte einen Arbeitsalltag mit weniger Pflanzenschutzmitteln vorstellen. Dies zeigte eine Umfrage des Umweltbundesamtes von 2002. Bis zu 30 Prozent der Befragten sahen die Möglichkeit, die Aufwandmengen zu reduzieren. Aus eigenen Versuchen leiteten sie ab, dass für einen Behandlungserfolg die untere Grenze der vorgeschriebenen Menge oder weniger ausreichend ist. Die Vorschläge zur Reduktion reichten von 20 bis 50 Prozent. Außerdem wünschten sich die Bauern mehr selektive, nützlingsschonende Pflanzenschutzmittel und vor allem mehr Forschung zu Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz, beispielsweise zu biologischen Bekämpfungsmethoden.

Nachhaltiger Anbau besser als Chemie

Dass sich der Pestizideinsatz stark eindämmen lässt, bestätigt eine Langzeitstudie der Biologischen Bundesanstalt (BBA): Selbst wenn nur halb so viel Unkrautbekämpfungsmittel ausgebracht werden wie derzeit üblich, könnten Landwirte "fast so viel ernten wie bei voller Dosierung", so die BBA-Experten. Voraussetzung sei die genaue Prüfung, welche Schädlinge sich tatsächlich auf dem Feld befinden.

Die bisherigen Maßnahmen zur Risikominimierung beim Einsatz von Pestiziden scheitern an klaren Kriterien. Bisher basieren sie lediglich auf so genannten Anwendungsbestimmungen und einer Vielzahl unverbindlicher Grundsätze ("gute fachliche Praxis"). Eine Überwachung fehlt praktisch. Außerdem ist die Beratung der Anwender falsch konzipiert. Um den Pestizideinsatz konsequent zu reduzieren, müssen die Landwirte gezielt geschult werden und konkrete ökonomische Anreize zur Verhaltensänderung erhalten. Der chemische Pflanzenschutz ließe sich durch vorbeugende anbautechnische Maßnahmen und die zunehmende Anwendung nachhaltiger, umweltverträglicher Produktionsmethoden in den nächsten fünf Jahren um 50 Prozent reduzieren. Fast 16.000 Bio-Betriebe zeigen schon heute, dass es auch ohne Giftspritze geht. Viele Bauern werden wohl nicht bereit sein, auf eine konsequente ökologische Bewirtschaftung umzustellen. Realisierbar wäre aber zumindest ein Integrierter Anbau, mit eingeschränktem Einsatz chemischer Mittel. Dies muss einhergehen mit entsprechenden Kontrollmechanismen sowie klaren politischen Vorgaben.

Quelle: Schöne, F.; Schlumberger, A.: UGB-Forum (5), S. 222-225, 2003
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de