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Funktionelle Lebensmittel: Gesundheit aus dem Supermarkt

Spezielle Bakterien im Joghurt, Antioxidantien im Fruchtsaft und Kräuterzusätze in Milch sollenunsere Lebensmittel gesundheitlich aufpeppen.Das Angebot ist groß - ihr gesundheitlicher Nutzen jedoch manchmal fragwürdig.

Produkte mit gesundheitlicher Wirkung

"Unterstützt die körpereigenen Abwehrkräfte" oder "ein Beitrag für Fitneß und Gesundheit" - ist immer häufiger auf Lebensmittelverpackungen zu lesen. Zwischen ganz normalen Joghurts, Müslipackungen und Fruchtsäften finden sich die Produkte mit den besonderen gesundheitlichen Wirkungen. Wissenschaftlich werden sie unter dem Begriff Functional Foods, also funktionelle Lebensmittel zusammengefaßt. Die Bezeichnung leitet sich davon ab, daß diese Lebensmittel zusätzlich zu ihrer ernährungsphysiologischen Bedeutung eine weitere Funktion im Stoffwechsel ausüben. Sie sollen die Abwehrmechanismen fördern, vor Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Krebs schützen oder ganz allgemein die Leistungsfähigkeit verbessern.

Functional Foods im Supermarkt
  • Milchprodukte: Joghurts, Sauermilchprodukte, Quark und Käse mit speziellen Bakterien und teilweise mit Ballaststoffen wie Oligofructose oder Inulin angereichert
  • Getränke: Erfrischungsgetränke, Obst- und Gemüsesäfte mitVitaminen, Ballaststoffen oder Omega-3-Fettsäuren Trinkmilch mit Kräuterzusätzen
  • Müslis: Müslimischungen mit speziellen Bakterien sowie Ballaststoffen

Die Idee für diese Art von Lebensmitteln entstand in Japan. Bereits seit Mitte der 80er Jahre fördert die japanische Regierung die Entwicklung von Produkten mit gesundheitsfördernden Wirkungen. Ziel der Initiative ist es, die Ausgaben im Gesundheitswesen zu senken. Als Land mit der höchsten Lebenserwartung will Japan die Gesundheit seiner Bürger durch spezielle Lebensmittel bis ins hohe Alter erhalten. Die neu entwickelten Produkte fanden schnell ihre Abnehmer, besonders da in Asien sowieso schon viele Lebensmittel traditionell als Heilmittel gelten. Vor allem Erfrischungsgetränke, Fertiggerichte, Frühstückscerealien, Süßwaren und Milchprodukte mit unterschiedlichen Zusätzen haben sich auf dem japanischen Markt etabliert. Auch in westlichen Industrieländern werden funktionellen Lebensmitteln gute Marktchancen eingeräumt, weil sie dem Bedürfnis vieler Verbraucher nach einem gesundheitsbewußten Lebensstil entgegenkommen.

Bakterien und Ballaststoffe im Trend

In Deutschland werden vor allem pro- und prebiotische Milchprodukte wie Joghurt, Quark und Käse angeboten (s. S. 72). Ausgewählte Bakterienkulturen sowie weitere Zutaten - vor allem der Ballaststoff Oligofructose - sollen sich positiv auf die Darmflora auswirken und damit die Abwehrkräfte stärken. Ein weiterer Trend sind Milch-Drinks mit Kräutern. Auch "gesunde" Erfrischungsgetränke sind im Angebot: Schon länger bekannt sind ACE-Getränke, also Fruchtsäfte, die mit den antioxidativen Vitaminen C und E sowie Beta-Carotin (Vorstufe von Vitamin A) angereichert werden. Sogenannte Wellness-Drinks enthalten neben Vitaminen auch Omega-3-Fettsäuren und Ballaststoffe. Experten erwarten, daß zukünftig verstärkt sekundäre Pflanzenstoffe zum Einsatz kommen. So gibt es bereits einen Müsliriegel, der mit Flavonoiden angereichert wurde, oder einen Fruchtsaft mit polyphenolreichem Grüntee-Extrakt.

In Japan Genehmigung vorgeschrieben

Japan ist bisher weltweit das einzige Land, in dem der Vertrieb funktioneller Lebensmittel gesetzlich geregelt ist. Seit 1991 müssen "Foods for Specified Health Use" - abgekürzt FOSHU - die im untenstehenden Kasten aufgeführten Regeln einhalten und genehmigt werden. Für die Zulassung sind medizinische und ernährungswissenschaftliche Daten über die gesundheitsfördernden Eigenschaften sowie eine Einschätzung der täglich notwendigen Zufuhrmengen vorzulegen. Detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung der Inhaltsstoffe müssen ebenfalls eingereicht werden.

Zugelassene Produkte dürfen mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden und tragen die Aufschrift: Dies ist ein Lebensmittel mit speziellem gesundheitlichem Nutzen. Zusätzlich muß die täglich empfohlene Zufuhrmenge sowie der Hinweis angegeben sein, daß ein exzessiver Genuß die Gesundheit nicht weiter verbessert. Falls sich ein übermäßiger Verzehr schädlich auswirken kann, ist dies ebenfalls auf dem Etikett zu vermerken.

Das erste funktionelle Lebensmittel, das in Japan zugelassen wurde, war hypoallergener Reis. Die allergieauslösende Eiweißverbindung wurde mit Hilfe eines proteinspaltenden Enzyms entfernt. Die Japaner entwickelten dieses Verfahren, weil immer mehr Bürger eine Allergie gegen das Hauptnahrungsmittel bekamen. Bis Ende 1995 wurden in Japan 58 Lebensmittel als FOSHU zugelassen. Darunter befinden sich phosphorarme Milch für Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen, mit Oligosacchariden angereicherte Lebensmittel zur Verbesserung der Darmflora oder Kaugummi mit Isomalt und Maltit zur Vorbeugung vor Zahnkaries.

Krankheitsbezogene Aussagen nicht erlaubt

Weder in der Europäischen Union noch in Deutschland gibt es bisher spezielle Gesetze für funktionelle Lebensmittel. Ernährungsexperten halten es vor allem für notwendig, die gesundheitsbezogenen Aussagen zu regeln. Bisher sind zwei Bestimmungen der EG-Etikettierungs-Richtlinie relevant. Nach dem allgemeinen Irreführungsverbot (Art. 2 Abs. 1a), dürfen Lebensmittel nicht mit irreführenden Darstellungen oder Äußerungen beworben werden. Das bedeutet unter anderem, daß Hersteller gesundheitliche Wirkungen nur dann angeben dürfen, wenn sie wissenschaftlich hinreichend gesichert sind. Was jedoch als wissenschaftlich gesichert gilt, ist nicht klar definiert. Die zweite relevante Bestimmung ist das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung (Art. 2 Abs. 1b). Lebensmittel dürfen danach nicht mit Aussagen wie "lindert Konzentrationsschwäche" oder "schützt vor Krebs" angepriesen werden. Gesundheitsbezogene Aussagen wie "stärkt die Abwehrkräfte" sind dagegen durchaus erlaubt.

Die Abgrenzung zwischen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen ist schwierig und wird in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich gehandhabt. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied beispielsweise, daß die Aussage "die Vitamin/Mineralstoff-Kombination speziell für den Organismus des Mannes oder der Frau zur Stärkung des Immunsystems" krankheitsbezogen und damit verboten sei. In der Begründung heißt es unter anderem, daß "es sich bei dem Wort Immunsystem nicht um einen alltäglichen, sondern um einen Begriff aus der medizinischen Fachsprache handelt". Der Laie könne zu der Annahme kommen, daß ein Produkt, das ihm die Stärkung seines Immunsystems verspricht "über das normale Maß hinaus den Abwehrwall gegen Infektionen" erhöhe und drohenden Erkrankungen vorbeuge.

Der europäische Spitzenverband der Ernährungsindustrie strebt eine Änderung der EG-Etikettierungs-Richtlinie an. Er schlägt vor, Werbeaussagen wie "kann das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen senken" zuzulassen.

Verbraucher sollten Nachweise fordern

Grundsätzlich ist der Trend zu funktionellen Lebensmitteln positiv einzuschätzen. Zum einen wird dadurch das Bewußtsein für Ernährung gefördert. Zum anderen ist zu hoffen, daß langfristig mehr über die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit bekannt wird. Nicht zuletzt hat dieser Trend dazu beigetragen, daß die Forschung auf dem Gebiet der sekundären Pflanzenstoffe einen Anschub erhielt. Lebensmittel werden mittlerweile nicht mehr allein unter dem Aspekt der Nährstoffversorgung betrachtet, sondern die dauerhafte Erhaltung der Gesundheit rückt in den Mittelpunkt des Interesses.

Damit sich funktionelle Lebensmittel auf dem Markt behaupten können, sollten die Anbieter die Wirkungen mit wissenschaftlichen Studien belegen. Für das Image ist es sicherlich nicht förderlich, wenn ständig neue Produkte mit zweifelhaftem Nutzen in die Geschäfte kommen, so wie es momentan der Fall ist. Die ersten probiotischen Milchprodukte wurden noch in aufwendigen Forschungsarbeiten untersucht. Als diese beim Verbraucher Anklang fanden, imitierten zahlreiche Anbieter die Produkte, ohne ihre Wirkung genau zu überprüfen. Die Verbraucher sind deshalb aufgefordert, Belege für den Nutzen der Functional Foods einzufordern. Politiker sollten sie darin unterstützen, unter anderem indem sie verbindliche Untersuchungskriterien festlegen. Zudem wäre es sicherlich sinnvoll, wenn die Hersteller ihre Produkte patentrechtlich schützen könnten, was bisher nicht möglich ist.

Eine abschließende Einschätzung, ob funktionelle Lebensmittel tatsächlich einen Nutzen für die Gesundheit bringen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. In manchen Fällen wie bei den probiotischen Joghurts mag dies zutreffen. In anderen Fällen, wie bei Müslis, die probiotische Kulturen in getrockneter Form enthalten, erscheint der Nutzen eher fragwürdig. Sicher ist jedoch, daß die Produkte nur eine Ergänzung zu einer insgesamt gesunden Ernährungsweise sein können. Die Basis hierfür bleiben auch in Zukunft Gemüse, Obst und Vollkornprodukte.

LITERATUR:
DÜRRSCHMIDT K.; ZENZ, H.: Funktionelle Lebensmittel - Functional Foods. In: Ernährung/Nutrition 20, S. 528-532, 1996
GLINSMANN, W.H.: Functional Foods in North America. In: Nutrition Review 54, S. 33-37, 1996
GOLDBERG, I. (Hrsg.): Functional Foods - Designer foods, Pharmafoods, Nutraceuticals. Chapman & Hall, New York 1994
ICHIKAWA, T.: Functional foods in Japan. S. 453-467, In: Goldberg, I. (Hrsg.): Functional foods - Designer foods, Pharmafoods, Nutraceuticals. Chapman & Hall, New York 1994
MROHS, A.: Wellness und Functional Food - Rechtliche Situation. Vortrag anläßlich einer Veranstaltung der Verbraucher-Zentrale Rheinland-Pfalz am 2.12.1997 in Emmelshausen bei Koblenz

Quelle: Groeneveld, M.: UGB-Forum 2/98, S. 66-69


Dieser Beitrag ist dem UGB-Archiv entnommen.

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