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Wie unterscheiden sich Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel?

Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel sind äußerlich leicht zu verwechseln, beim Nutzen gibt es jedoch gravierende Unterschiede.

nahrungsergaenzung

© Evgeny.Ranney/Fotolia.com

In den Regalen von Drogerien und Apotheken findet sich ein bunter Mix an Tabletten, Kapseln, Pülverchen oder Flüssigkeiten mit weitreichenden Gesundheitsversprechen. Da Verpackungen und Werbeaussagen von Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) sehr ähnlich sind, kann es durchaus zu Verwechslungen kommen. NEM zählen gesetzlich zu den Lebensmitteln und sollen die normale Ernährung ergänzen. Sie enthalten Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder essenzielle Fettsäuren, aber auch sonstige Stoffe wie Aminosäuren, Ballaststoffe oder verschiedene, teilweise hochkonzentrierte Pflanzenextrakte.

Ähnlich wie Arzneimittel werden sie in dosierten Einheiten wie Kapseln, Tabletten oder Pulverbeuteln angeboten. Welche Vitamine und Mineralstoffe als Zutat verwendet werden dürfen, ist genau geregelt; für andere Stoffe wie Kräuterextrakte gilt das nicht. Für die Sicherheit, also die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Mittel sind die Hersteller verantwortlich, ein Nachweis ihrer Wirksamkeit ist anders als bei Arzneimittel nicht erforderlich. Neue Produkte müssen lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden.

Viele Verbraucher greifen nicht nur zu NEM, um besser mit bestimmten Nährstoffen versorgt zu sein, sondern auch um Krankheiten zu bekämpfen. Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Erkrankungen beziehen, sind zwar verboten. Trotzdem erwecken die Mittel häufig genau diesen Eindruck. Mit gesundheitsbezogenen Aussagen, den Health Claims, dürfen sie sich aber nur schmücken, wenn diese offiziell zugelassen sind; derzeit gibt es 250 erlaubte Angaben wie „zur Unterstützung des Immunsystems“, „für die normale Herzfunktion“ und anderes mehr. Enthält ein Produkt beispielsweise eine bestimmte Mindestmenge an Vitamin B6, dürfen Hersteller damit werben, dass es zur „normalen psychischen Funktion“ beiträgt. Nicht zuletzt durch blumige Werbung oder unzulässige Heilversprechen kommt bei Verbrauchern oft die Botschaft an, die Mittel helfen dem Herzen, den Knochen oder den Abwehrkräften. NEM überschreiten zudem öfter die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgeschlagenen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe, besonders in Produkten für Kinder. Dass die Einnahme Risiken birgt, wie eine Überdosierung, oder Wechselwirkungen mit Medikamenten auftreten können, bleibt meist unter Verschluss oder Hersteller weisen nur unzureichend darauf hin. Verbraucherschützer warnen auch vor riskanten Zutaten, vor allem bei Ware aus Onlineshops, und kritisieren schon lange die fehlenden Sicherheitsprüfungen.

Die Nahrung mit isolierten Vitaminen und anderem mehr zu ergänzen, ist meist überflüssig. Bei festgestelltem Nährstoffmangel sollte unter ärztlicher Kontrolle besser die Einnahme eines Arzneimittels erfolgen. Denn die Qualitätsansprüche sind hier deutlich höher. Arzneimittel sind dazu bestimmt, Beschwerden und Krankheiten zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nur in Apotheken verkauft, freiverkäufliche sind teilweise auch in Drogerien erhältlich. Ehe sie auf den Markt kommen, müssen Hersteller in einem behördlichen Zulassungsverfahren klinische Studien vorlegen, die die Wirksamkeit und Sicherheit des Mittels belegen. Auf einem pflanzlichen Arzneimittel wie Johanniskraut-Trockenextrakt, das bei depressiver Verstimmung Anwendung findet, oder einem Vitamin-D-Präparat zur Vorbeugung gegen Rachitis müssen neben Dosierung und Anwendung zudem Gegenanzeigen und Wechselwirkungen mit anderen Mitteln angegeben werden.

Literatur:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012R0432&qid=1403863040750&from=DE
www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/04_NEM/01_NEM_Arzneimittel/NEM_Arzneimittel_node.html
www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/SpezielleLebensmittelUndZusaetze/Nahrungsergaenzungsmittel/Nahrungsergaenzungsmittel_FAQs/_Texte/Ergaenzungsmittel-Verbraucher/NEMvsAZM.html
www.gesundheitsinformation.de/was-sind-nahrungsergaenzungsmittel.2278.de.html
www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/lebensmittel-mit-gesundheitsversprechen-11035

Quelle: UGBforum 2/19, S. 96