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Was ist von alkoholhaltigen Kinderlebensmitteln zu halten?

Lebensmittel für Kinder sollten keinen Alkohol enthalten, um einer Gewöhnung an den Alkoholgeschmack und der damit verbundenen Gefahr von späterem Alkoholismus vorzubeugen.

Bestimmte Lebensmittel wie beispielsweise Kefir, naturtrübe Fruchtsäfte oder Essig haben einen natürlichen Alkoholgehalt von etwa 0,5 %. Darüber hinaus wird Alkohol in verschiedenen Konzentrationen zur geschmacklichen Aufwertung und besseren Haltbarkeit Lebensmitteln zugesetzt. Dazu zählen hauptsächlich Fertigprodukte wie Suppen, Soßen, Fleisch-, Fisch- und Gemüsegerichte. Auch zahlreiche Süßigkeiten, zu denen viele Kinder regelmäßig greifen, sind davon betroffen. Einige Hersteller aus der Süßwarenindustrie rechtfertigen den hochprozentigen Zusatz mit der leichten Verderblichkeit ihrer süßen Riegel oder kuchenähnlichen Snacks. Wird Alkohol als Konservierungsmittel zugesetzt, muss er gemäß der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung auf der Verpackung deklariert sein. Anders verhält es sich jedoch, wenn Alkohol beim Herstellungsprozeß von Süßwaren als Lösemittel für Aromen und Fruchtauszüge verwendet wird. Bei diesen Produkten muss der Alkohol in der Zutatenliste nicht erscheinen.
Innerhalb der Süßwarenindustrie werden die geringen Alkoholmengen in süßen Riegeln als unbedenklich eingestuft. Es wird die Ansicht vertreten, dass sie keinen Schaden anrichten, da sie auch natürlicherweise in von Kindern getrunkenen Fruchtsäften vorkommen, in denen Hefen den enthaltenen Fruchtzucker zu Alkohol vergären.
Das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund hingegen spricht sich strikt gegen Alkohol in Speisen für Kinder und Jugendliche aus. Sie sollten sich auf keinen Fall an den Geruch und Geschmack von Alkohol gewöhnen, der bei den "gehaltvollen" Süßigkeiten - anders als beim Saft - deutlich wahrzunehmen sei. Die Schwelle für die Wahrnehmung von Alkohol wird zwischen 0,2 % und 0,5 % angesiedelt. Ob und inwieweit die natürlich vorkommenden oder zugesetzten geringen Alkoholmengen in Lebensmitteln gesundheitlich bedenklich sind und was sie möglicherweise im kindlichen Stoffwechsel bewirken, ist unklar.
Auch die Verbraucher-Zentralen warnen bei Kindern vor der Gefahr einer schleichenden Alkoholgewöhnung und der Herabsetzung der Hemmschwelle zum Ausprobieren von "richtigem Alkohol". Sie kritisieren die lückenhafte Deklaration und fordern eine generelle Kennzeichnung des Alkoholgehaltes in Lebensmitteln.

Wer beim Einkaufen die Augen offenhält, findet genügend Lebensmittel, die keinen Alkohol enthalten. Das gilt auch für die bei Kindern beliebten süßen Snacks.

Literatur:
GREINER-SCHUSTER, E.: Alkohol in Süßigkeiten. In: Öko-Test-Magazin 6, S. 83-85, 1998
HAHN, P.; MUERMANN, B.: Lexikon Lebensmittelrecht. Behrs Verlag, Hamburg 1986
N.N.: Speisen für Kinder und Jugendliche dürfen keinen Alkohol enthalten. Schriftliche Stellungnahme des Forschungsinstituts für Kinderernährung, Dortmund 1994
VERBRAUCHER-ZENTRALE (Hrsg.): Alkohol in Lebensmitteln. Wo versteckter Alkohol zu finden ist! Ernährungs-Broschüre, Hamburg 1996

Stand: 2007

Weitere Informationen finden Sie hier:
Kinder und Jugendliche wirksam fördern
Kochen für Kinder – Theorie und Praxis