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Wie unterscheidet sich die Haltung von Bio-Legehennen?

Legehennen aus Biobetrieben geht es in punkto Stallgröße, Haltung und Fütterung besser als konventionell gehaltenen. Die Bioverbände geben dabei strengere Richtlinien vor als die EG-Öko-Verordnung.

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Der Betrug mit falsch gekennzeichneten Eiern Anfang des Jahres hat viele Verbraucher für die Haltungsbedingungen von Legehennen sensibilisiert. Auch einige Bio-Großbetriebe hielten deutlich mehr Hennen als nach der EG-Öko-Verordnung erlaubt war. Die Eier hätten daher nicht als Bioware verkauft werden dürfen. Generell kann ein Produkt nur als Bio ausgelobt werden, wenn es mindestens den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entspricht. Die deutschen Bio-Anbauverbände Bioland, Biokreis, Biopark, Demeter, Ecoland, Gäa und Naturland stellen darüber hinaus strengere Anforderungen an ihre Mitglieder.

Während konventionell gehaltene Hennen sich den Stall häufig ohne Einstreu, Sitzstangen und Grünauslauf mit neun anderen Tieren auf einem Quadratmeter teilen müssen, wird Bio-Hühnern mehr Platz und Auslauf zugestanden. In der konventionellen Legehennenhaltung gibt es keine Obergrenze für die Größe der Herde und teilweise leben bis zu 20.000 Tiere in einem Stall. Nach EG-Öko-Verordnung sind dagegen maximal 3.000 Legehennen pro Stall erlaubt. Allerdings kann ein Betrieb mehrere Ställe gleichzeitig betreiben und so ebefalls auf eine große Menge Hennen kommen. Die deutschen Bio-Anbauverbände begrenzen die Anzahl der Tiere über die zur Verfügung stehende Fläche. Pro Hektar Land dürfen maximal 140 Hennen gehalten werden. Dadurch ist gewährleistet, dass ausreichend hofeigenes Futter angebaut und der anfallende Mist auf die Felder ausgebracht werden kann, ohne diese zu überdüngen. Bei Mitgliedern der Bioverbände dürfen über den Mist höchstens 112 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr anfallen. Die EG-Öko-Verordnung erlaubt bis zu 170 kg Stickstoff. Dies entspricht etwa einer Herdengrenze von 230 Legehennen pro Hektar.

Bio-Hennen haben zudem ganzjährigen Auslauf, Sitzstangen und ausreichend Platz im Stall. Die Anbauverbände fordern zusätzlich überdachte Ausläufe für schlechtes Wetter. Die Verbände sprechen sich zudem eindeutig gegen das Kürzen der Schnäbel aus, während nach EG-Öko-Verordnung Sondergenehmigungen möglich sind. Auch beim Futter sind die Anbauverbände strenger als die europäische Verordnung.Während in EU-Bio-Betrieben bis zu fünf Prozent konventionelles Futter gegeben werden kann, bestehen die Bio-Anbauverbände auf 100 Prozent Biofutter. Davon muss mindestens die Hälfte auf dem eigenen Hof hergestellt sein. Nur wenn Biokomponenten absolut nicht verfügbar sind und Mangelernährung droht, sind maximal fünf Prozent konventionelle Futtermittel erlaubt.

Jeder zertifizierte Bio-Betrieb wird mindestens einmal pro Jahr durch eine unabhängige Kontrollstelle auf Einhaltung der EU-weiten Mindeststandards überprüft. Die Verbände kontrollieren zusätzlich die Einhaltung der Verbandsrichtlinien. Gegen bewusste Täuschung, wie im oben erwähnten Eierskandal, können aber diese Kontrollen wenig ausrichten.

Literatur

  • EU-Öko-VO, Juni 2012, Legehennenbesatz gemäß Art. 15 II www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/OekologischerLandbau/EGOekoVOAnhang4.html
  • N.N. Bioland-Richtlinien, 26. März 2012, Legehennen-Besatz auf S.12 und S.49, www.bioland.de/bioland/richtlinien.html
  • N.N. Bioland, Biotier Legehenne, Unterschiede im Überblick. www.bioland.de/wissen/biotiere/legehenne.html
  • N.N. Bioland, Kontrolle – Sicherheit vom Acker bis zum Verbraucher www.bioland.de/fileadmin/bioland/file/wissen/Kompakt/kontrollen.pdf
  • http://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/__19.html

Quelle: UGB-FORUM 4/13, S. 200

Stand: 2013

Foto: BLE, Bonn