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Stimmt es, dass Käfighaltung besser zu bewerten ist, als andere Hühnerhaltungsverfahren?

Die Haltung von Legehennen in Käfigbatterien hat einige Vorteile, die je nach Bewertungsmaßstab und Gewichtung zu einer insgesamt positiven Bewertung führen kann. Wählt man als Bewertungsmaßstab die artgerechte Tierhaltung, kann Käfighaltung jedoch keinesfalls als besser bewertet werden als andere Verfahren: Während sie von Experten als "nicht artgerecht" eingestuft wird, sind Boden-, Volieren- und intensive Auslaufhaltung als "bedingt artgerecht" anerkannt. Vollständig "artgerecht" ist das Halten von Legehennen jedoch nur bei Freilandhaltung oder ökologischer Freilandhaltung.

In einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover über die unterschiedlichen Systeme der Legehennenhaltung schnitt die Haltung in konventionellen Käfigen in vielen Punkten sehr gut ab.
Neben positiven Aspekten von konventionellen Käfigen auf die Gesundheit der Tiere wurde die geringere Belastung des betreuenden Personals und die geringere Kontamination der Eier herausgestellt. Auch bei den ökologischen Auswirkungen schnitt die Haltung in Geflügelbatterien in dieser Studie am besten ab.
Allerdings wurden nur die Wärmebilanz und die Emissionen innerhalb des Stalls betrachtet, nicht aber die Futtererzeugung und die Nährstoffbilanz des gesamten Betriebs.
Auch in puncto Kannibalismus wurde die Käfighaltung positiv hervorgehoben. Da in Geflügelbatterien nur drei bis fünf Tiere in einem Käfig sind, spielt Kannibalismus bei dieser Haltungsform kaum eine Rolle. Nach Auskunft von Dr. Ulrich Schumacher vom Bioland-Bundesverband ist allerdings gerade für diesen Punkt die Aufzucht entscheidend. Werden die Junghennen von Beginn an an Tageslicht und Auslauf gewöhnt, tritt Kannibalismus auch in der Freilandhaltung viel seltener auf.

Die Europäische Kommission hat Mindestanforderungen für die Käfighaltung festgelegt, die im nationalen deutschen Recht noch verschärft umgesetzt wurden. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist Käfighaltung nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Infolgedessen wurde der absolute Ausstieg aus der Käfighaltung in Deutschland bereits beschlossen. Bis 2012 dürfen vergrößerte Käfige allerdings noch verwendet werden, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind. Eine neue Inbetriebnahme von Käfigbatterien ist aber generell nicht erlaubt.

Alternativ zu einem Leben in Geflügelbatterien haben die Hennen, die in Freilandhaltung leben tagsüber uneingeschränkten Zugang zu mindestens 10 m² überwiegend bewachsener Auslauffläche pro Tier. Im Stall dürfen bis zu sieben Tiere pro m² gehalten werden.
Eier aus ökologischer Freilandhaltung stammen von Legehennen, die tagsüber uneingeschränkten Zugang zu mindestens 4 m² bewachsener Auslauffläche pro Tier haben. Im Stall dürfen höchstens sechs Tiere pro m² gehalten werden. Ständig Frischluft und viel Tageslicht sind vorgeschrieben. Die Nachtruhe ohne künstliche Beleuchtung muss wenigstens acht Stunden betragen. Die Gesamtzahl der Tiere ist von der Flächengröße des Betriebs abhängig, damit das nötige Futter möglichst selbst erzeugt und der entstehende Mist als Dünger verwendet werden kann. Die Fütterung mit Tiermehl, synthetischen Dotterfärbemitteln und gentechnisch veränderten Erzeugnissen ist verboten.
In der Ökologischen Freilandhaltung müssen den Tieren entweder Einzelnester zur Verfügung stehen: (1 Nest für 5 Tiere) oder große Gruppennester, wie sie Hühner in der freien Natur auch anlegen. 1 Quadratmeter Nest für 80 Tiere ist vorgeschrieben. Da Hühner von Natur aus auf Ästen schlafen, sind mindestens 18 cm abgerundete Sitzstangen in unterschiedlichen Höhen pro Huhn vorhanden.

Bei Studien zum Vergleich von Legehennenhaltungsverfahren ist die Auswahl der Kriterien ebenso entscheidend wie deren Gewichtung und Bewertung. Dass ökologische, wirtschaftliche oder ethische Gründe nicht gleichgestellt werden können, ist ja hinreichend bekannt. In jedem Falle besteht bei allen Käfigalternativen noch erheblicher Forschungsbedarf.

Literatur:
Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL): Rahmenrichtlinien für den ökologischen Landbau. www.agoel.de/ Stand: Mai 2002
Freier, M.: EU-Vorschrift für Eier. Kennzeichnungspflicht. In: Knackpunkt 6, S. 11, 2001
Freier, M.: Neue Verordnung zur Legehennenhaltung. Strenger als EU-Vorschrift. In: Knackpunkt 6, S. 11, 2001
Naturland: Naturland informiert über ökologische Hühnerhaltung. http://news.agrar.de/ Stand: Mai 2002
N.N.: Hühnerhaltung. Verbrauchererwartungen berücksichtigt. In. Knackpunkt 2, S. 10-11, 2000
N.N.: Wie glücklich sind Hühner? Systeme der Legehennenhaltung im Vergleich. In: Food, School & Life 17, S. 16-17, 2002
Weigt, S.: Bio-Qualität aus dem Hühnerstall. In: UGB-Forum 3, S. 157-160, 1996
Schuhmacher, U.: persönliche Auskünfte vom 23. und 28.05.02

Stand: 2007