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Ist das Einpacken von Lebensmitteln mit Alufolie bedenklich?

Sehr salzige sowie saure Lebensmittel sollten nicht in Alufolie aufbewahrt werden, da toxisches Aluminium auf die Lebensmittel übergehen kann. Auch aus ökologischen Gründen ist Alufolie zum Einpacken ungeeignet.

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Alufolie zählt nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch zu den Bedarfsgegenständen und darf mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Allerdings enthält Alufolie das Metall Aluminium, das mit salzigen und sauren Lebensmitteln reagieren kann. Auf diese Weise kann Aluminium in die darin verpackten Nahrungsmittel übergehen. Salz- bzw. säurehaltige Lebensmittel wie gesalzene Heringe, Sauerkraut, Apfelmus, Rhabarber oder Tomatenmark sollten daher nicht in Alufolie oder Aluminiumgefäßen aufbewahrt werden. Auch vom Ablecken der Joghurtdeckel wird abgeraten, da der Speichel des Menschen einen leicht sauren pH-Wert hat.
Eine einmalige Zufuhr von hohen Aluminiumkonzentrationen ist nicht bedenklich. Werden jedoch regelmäßig größere Mengen aufgenommen, kann dies zu gesundheitlichen Schäden am Nervensystem führen. Eine übermäßige Aluminiumaufnahme wird häufig mit einem erhöhten Auftreten von Demenzerkrankungen wie Alzheimer in Verbindung gebracht. Dies hat sich bisher jedoch nicht bestätigt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat die Aluminiummenge, die höchstens in der Woche aufgenommen werden darf, auf 1 mg pro kg Körpergewicht festgesetzt. Insbesondere Kleinkinder können über Lebensmittel diese Grenze aufgrund ihres geringen Körpergewichts durchaus überschreiten. Unabhängig von der gesundheitlichen Beeinträchtigung sollte Alufolie schon aus ökologischen Gründen vermieden werden. Sowohl die Herstellung als auch das Recycling von Aluminium sind mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden.

Literatur

  • EFSA (Hrsg). Scientific Opinion of the Panel on Food Additives, Flavourings, Processing Aids and Food Contact. Safety of aluminium from dietary intake. The EFSA Journal 754, 1-4, 2008, www.efsa.europa.eu/de/scdocs/doc/afc_ej754_aluminium_sum_de.pdf
  • BFR (Hrsg). Aluminium in Apfelsaft: Lagerung von Fruchtsäften nicht in Aluminiumtanks. Gesundheitliche Bewertung Nr. 034/2008 des BfR vom 18. Juni 2008
  • BUND (Hrsg). Aluminium – Leichtgewicht mit schweren Folgen. www.bund.net/nc/service/oekotipps/detail/zurueck/suche-in-den-oekotipps/artikel/aluminium-leichtgewicht-mit-schweren-folgen/teelicht/
  • Meyer AH, Lebensmittelrecht. §2 Absatz 6, §31 Absatz 1, Mai 2013

Quelle: UGB-FORUM 6/13, S. 305

Stand: 2013