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Bio-Lebensmittel ohne Gentechnik

Es gibt sie noch: Bio-Lebensmittel, die 100 Prozent frei sind von gentechnischen Verunreinigungen. Doch um saubere Erzeugnisse zu gewährleisten, müssen Biolandwirte und -hersteller großen Aufwand betreiben. Die Kosten haben die Biokunden zu tragen.

Bio-Lebensmittel

Regelmäßig entdecken Untersuchungsämter oder die Zeitschrift Öko-Test Spuren von Gen-Mais oder Gen-Soja in deutschen Lebensmitteln. Im Jahr 2009 wurde bei Soja-Lebensmitteln etwa jede vierte Probe positiv getestet. Mit der Ausbreitung von Genpflanzen in Europa würde die Belastung durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) noch deutlich steigen. Besonders betroffen davon wären die Biobauern, die durch mögliche Verunreinigungen auf den Äckern und ihres Saatguts nicht mehr in der Lage wären, GVO-freie Ernten einzufahren.

Bio-Lebensmittel müssen per Gesetz ohne Gentechnik produziert werden...

... das sagt die EU-Öko-Verordnung und die Verbraucher erwarten das auch, wenn sie im Bioladen einkaufen. Deshalb betreibt die Branche seit Jahren einen hohen Aufwand, um zu verhindern, dass es zu Verunreinigungen kommt - bisher weitgehend erfolgreich.

Bio-Lebensmittel: Aufwendige Kontrollen erforderlich

Durch die Nutzung der Gentechnik in der Lebensmittelwirtschaft müssen Erzeuger und Produzenten Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergreifen, um Kontaminationen so weit wie möglich auszuschließen. Die Maßnahmen sind seit vielen Jahren insbesondere beim Import von Produkten und Rohstoffen erforderlich, die Mais und Soja enthalten. Diese werden nicht nur zu Lebensmitteln verarbeitet, sondern vor allem für die Tierfütterung verwendet. Bereits seit Anfang 2003 setzt Bioland als Konsequenz aus der Nitrofenkrise ein verbessertes Qualitätssicherungssystem für Futtermühlen um. Danach dürfen nur vollständig auf Bio umgestellte Kraftfuttermittelwerke Bioland-Futtermittel mischen. Dadurch werden Verunreinigungen mit gentechnisch veränderter Soja oder anderen konventionellen Komponenten ausgeschlossen, wie sie in Mischfutterwerken vorkommen können. Generell wird Bio-Soja für die Bioland-Futterherstellung nur in Europa auf speziell kontrollierten Betrieben angebaut. Ware aus Übersee ist bei Bioland ausgeschlossen. Dieses Bio-Soja darf zudem nur von ausgewählten Bioland-Erzeugergemeinschaften an die Bioland-Futtermittelwerke gehandelt werden. Sie unterliegen erhöhten Anforderungen und müssen spezielle Kontrollanalysen durchführen. Die Lagerung und Aufbereitung der Rohware darf nur in EU-Bio-zertifizierten Einrichtungen stattfinden, in denen ausschließlich Bioware gelagert wird.

Geschlossene Produktionskette bei Bio-Futtermitteln

Den Aufwand, den Hersteller von Bio-Futtermitteln betreiben müssen, um eine Verunreinigung mit GVO oder auch anderen Schadstoffen zu vermeiden, zeigt das Beispiel der Firma Meika Ökologische Tierernährung bei Augsburg. Der Futtermittelhersteller ist seit 1993 Bioland-Partner und hat 2003 seine Produktion nach den Anforderungen von Bioland in Folge des Nitrofenskandals vollständig auf Bio umgestellt. Das Unternehmen verarbeitet Rohware von Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis, insgesamt rund 35.000 Tonnen Getreide und Leguminosen im Jahr. Verkauft werden nur von den Verbänden zertifizierte Futtermittel, eine eigene Schiene nach EU-Bio-Standard bietet das Futtermittelwerk nicht an. Firmenchef Siegfried Meitinger berichtet, dass er allein für GVO-Analysen im vergangenen Wirtschaftsjahr 33.000 Euro ausgeben musste: "Kosten, die wir nicht zu verantworten haben, aber zahlen müssen."

Weitere Investitionen schlagen zu Buche. So hat Meika 2010 eine neue Anlage zur Dämpfung von Soja und eine Presse in Betrieb genommen und dafür rund 800.000 Euro investiert. Es ist die erste in Deutschland, in der ausschließlich Bio-Soja getoasted wird. Von der eigenen Anlage verspricht sich Meitinger vor allem noch "mehr Sicherheit". Nicht nur was die Nährstoffqualität betrifft, sondern zum Beispiel auch bei technischen Verunreinigungen mit GVO: "So kann ich direkt die Rohbohne untersuchen." Neben der Verarbeitung für den eigenen Bedarf will Meitinger die aufbereitete Soja auch an andere Bio-Futtermittelwerke abgeben.

Heimischer Anbau bei Bio-Futtermitteln gefragt

Auch der bayerische Lebensmittelfilialist Fenneberg hat sich entschlossen, die Futtermittel für seine Biofleischwaren sicherer zu machen. Für seine Marke von hier, und damit auch für die Biohähnchen, will das Unternehmen nur noch heimisches Futter einsetzen. Im Verbund mit den neuen Verarbeitungskapazitäten bei Meika erhält die Region nun die Chance, die heimische Erzeugung von Bio-Soja auszubauen. Damit bekomme der Anbau von Bioland-Soja in Süddeutschland einen echten Schub, freut sich Dirk Vollertsen, Geschäftsleiter Produkt und Markt bei Bioland und verantwortlich für das Rohwarenmanagement: "Und wir zeigen, dass 100 Prozent Bio geht!" So macht es der Schulterschluss zwischen regionalen Biobauern, einem innovativen Hersteller von Biofutter und einem Handelsunternehmen möglich, die Produktion GVO-freier Lebensmittel sicherzustellen.

Für den heimischen Anbau von Bio-Soja gibt es ein großes Wachstumspotenzial. Denn neben der Futterproduktion benötigt auch die Bio-Tofuherstellung gentechnikfreie Rohware. So setzen sowohl kleine Betriebe wie die Bioland-Tofurei Lord of Tofu auf Bio-Soja von hiesigen Landwirten als auch größere Unternehmen wie der Tofu-Hersteller Taifun. Wegen der stark wachsenden Nachfrage suchen die Tofu-Produzenten weitere Bio-Soja-Erzeuger in Deutschland. "Es mangelt leider an Umstellern", bedauert Martin Miersch, Leiter des Taifun-Sojaanbaus. Die bestehenden Kapazitäten bei geeigneten Biolandwirten in der Region schöpft das Unternehmen bereits vollständig aus.

Bio-Lebensmittel: Wahlfreiheit sicherstellen

Verbraucher müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, gentechnisch unbelastete Lebensmittel zu verzehren. Bislang konzentrierte sich die Sicherstellung einer Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik insbesondere auf die Absicherung der Importware sowie darum, Transporte und Verarbeitung sauber zu halten. Nach dem Anbauverbot des Genmaises MON810 im Jahr 2009 beschränkte sich der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland im Jahr 2010 auf die Gen-Kartoffel Amflora und zwar auf lediglich 15 Hektar. Doch in der EU warten rund 20 weitere Genpflanzen auf eine Anbauerlaubnis.

Sollte es bereits 2011 oder in den Folgejahren zu einer Zulassung und einem kommerziellen Anbau kommen, wird es für den Biolandbau immer schwieriger. Denn gegen Pollen im Wind kann ein Biobauer seinen Acker nicht schützen. Die sogenannte Koexistenz, die das Nebeneinander einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik beschreibt, funktioniert nicht. Bisher gibt es dazu keine EU-Gesetzgebung, wohl aber die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten, nationale Regelungen zu erlassen. Aber auch in Deutschland schützt das Gentechnikrecht den Biolandbau einschließlich der Imkerei nur ungenügend vor Verunreinigungen mit GVO. So sieht das deutsche Gentechnikrecht nur ungenügende Mindestabstände zwischen Bio-Acker und Gen-Acker vor. Regelungen zum Schutz der Imker fehlen vollständig. So bleibt die ungelöste Frage, wie die Biobranche den Verbraucherwunsch nach gentechnikfreien Lebensmitteln in Zukunft sicherstellen kann, ohne wirtschaftlich Schaden zu nehmen.

Bereits heute verteuern sich Bioprodukte, wenn sie aufwendig vor GVO-Verunreinigungen geschützt werden müssen. Nach dem Verursacherprinzip müssten solche Kosten an denjenigen hängen bleiben, die an den Genpflanzen verdienen, also an den großen Saatgutkonzernen. Tatsächlich zahlt die Biobranche bisher alles selbst. Unternehmen, die Mais und Soja verarbeiten, sprechen von acht bis zehn Prozent Zusatzkosten am Produktpreis, die durch die Gentechnik-Qualitätssicherung zusätzlich aufgebracht werden müssen. Grund für diese Ungerechtigkeit ist eine unzureichende Haftungsregelung im deutschen Gentechnikgesetz.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel: Haftung noch völlig unzureichend

Produkte, die weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, sind von der EU-Kennzeichnungspflicht ausgenommen, sofern die Verunreinigung "zufällig oder technisch nicht zu vermeiden" war. Das bedeutet zweierlei: Wer bewusst Gentechnik einsetzt, muss auch unterhalb des Schwellenwertes kennzeichnen; wer den Schwellenwert für sich in Anspruch nehmen will, hat gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen, dass er "geeignete Schritte" gegen die gentechnische Verunreinigung unternommen hat. Ein sicherer Haftungsanspruch, durch den sich ein Biolandwirt vom Verursacher der Verunreinigung den Ernteausfall und Folgeschäden erstatten lassen kann, besteht nur, wenn seine Ware mit mehr als 0,9 Prozent GVO belastet ist. Der Handel verlangt von Bioerzeugern jedoch Produkte ohne Verunreinigungen. Auf dem viel häufiger zu erwartenden Schadensfall mit Verunreinigungen unter 0,9 Prozent bleiben die Biolandwirte sitzen.

Lockerung der Schutzregelung für Bio-Lebensmittel drohen

Wer heimische Lebensmittel ohne Gentechnik will, sollte dafür kämpfen, dass es auch zukünftig keinen Anbau von GVO in Deutschland und Europa gibt. Neben der Bevorzugung gentechnikfreier Bioprodukte können sich Verbraucher zum Beispiel bei einer der vielen Anti-Gentechnik-Kampagnen beteiligen (siehe Kasten). Dem Schutz des Saatgutes vor jeglicher GVO-Verunreinigung kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Für Saatgut gilt in der EU ein Reinheitsgebot. Jegliche Verunreinigungen mit Gen-Saaten sind verboten. Auf EU-Ebene wird aber eine Aufweichung dieser strengen Schutzregelung diskutiert. Eine Tolerierung von Verunreinigungen von Saatgut mit GVO ist jedoch aus Sicht des ökologischen Landbaus vollkommen inakzeptabel.

Quelle: Wehde G.: UGB-FORUM 1/11 S.13-15
Foto: Bioland e. V.