Allergenkennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung

Seit dem 13.12.2014 müssen Restaurants, Kantinen, Caterer und andere Betriebe in der Außer-Haus-Verpflegung Allergene kennzeichnen, so wie es im Einzelhandel bereits seit 2005 gilt.

Allergene Liste der kennzeichnungspflichtigen Allergene

Kontaminationshinweise auf verwendeten Vorprodukten müssen nicht übernommen werden. Verwendet man z.B. einen Soßenbinder aus Maismehl (glutenfrei), mit dem Hinweis „…kann Spuren von glutenhaltigen Getreiden enthalten“, muss dieser Hinweis nicht an den Gast weitergegeben werden.

Bitte denken Sie daran, dass Zutaten, die aus glutenhaltigen Getreidesorten hergestellt werden (z.B. Bulgur, Couscous, Gries, Graupen, Grünkern, Grütze etc.) ebenfalls gekennzeichnet werden müssen.

Hilfen bei der Kennzeichnung

Alle Gerichte müssen mit Allergen-Kennzeichnungen versehen werden. Kontrollieren Sie deshalb alle Zutaten in Ihren Gerichten.

Die Kenntlichmachung kann zum Beispiel durch ein Schild neben der Speise erfolgen, auf einem gesonderten Beiblatt, einer gesonderten Speisekarte für Allergiker.

Weitere Details zur Kenntlichmachung
für GV-Betriebe finden Sie in unserem
Download.


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Foto:brandtmarke / pixelio.de